Platzmangel in Frauenhäusern: Landtags-Grüne setzen sich für Rechtsanspruch ein

Wie der NDR berichtete, fanden im vergangenen Jahr über 2000 von Gewalt bedrohte Frauen keinen Platz in niedersächsischen Frauenhäusern. Die grüne Landtagsfraktion fordert in einem Antrag die Landesregierung auf, die Finanzierung der Frauenhäuser zu sichern, zusätzliche Plätze und ein umfassendes Betreuungs- und Beratungsangebot für Frauen zu schaffen.

„Wenn Frauen, die von ihrem Partner misshandelt werden, keinen Zufluchtsort in einem Frauenhaus finden, weil nicht ausreichend Plätze zur Verfügung stehen, dann müssen wir schleunigst ein bedarfsgerechtes Platzangebot schaffen. Außerdem müssen wir die Finanzierung der Frauenhäuser endlich auf eine verlässliche Grundlage stellen. Deshalb setzen wir uns auch für einen Rechtsanspruch ein“, so Christian Meyer, für Cloppenburg regional zuständiger GRÜNER Landtagsabgeordneter.

Der Schutz von Frauen vor Gewalt ist Aufgabe der einzelnen Kommunen. Das Land fördert die Frauenhäuser zudem mit 4,26 Mio. Euro pro Jahr. Mit dem Rechtsanspruch müsste eine verbindliche Finanzierung durch Bund, Land und Kommunen einhergehen.

Christian Meyer ist darüber hinaus noch ein weiterer Aspekt wichtig: „Die schutzsuchenden Frauen befinden sich in sehr unterschiedlichen Lebenslagen und haben dementsprechend vielfältigen Unterstützungsbedarf. Wir brauchen also ein differenziertes Betreuungs- und Beratungsangebot, um den Frauen den Weg zurück in die Selbstständigkeit zu ebnen.“

Zum Hintergrund

Niedersachsen verfügt über 41 Frauenhäuser mit insgesamt 370 Plätzen und wird damit den Vorgaben der kürzlich in Kraft getretenen Istanbul-Konvention, die die Mitgliedstaaten des Europarates zu Mindeststandards beim Gewaltschutz von Frauen verpflichtet, nicht gerecht.

Den Antrag „Von Gewalt betroffene Frauen nicht vor verschlossener Tür stehen lassen - Frauenhäuser stärken, Rechtsanspruch schaffen“ der GRÜNEN Landtagsfraktion finden Sie im Download-Bereich auf dieser Internetseite oben rechts.

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