Christian Meyer: Landtag strikt gegen Weserversalzung Niedersachsen lehnt hessische Pläne für Weserpipeline entschieden ab

Außerdem wird eine Pipeline an die Oberweser, z.B. bei Lauenförde oder Bodenfelde entschieden abgelehnt. Meyer: „Das wäre ein äußerst unfreundlicher Akt der hessischen Nachbarn, uns jetzt die Salzabfälle vor die Tür zu kippen. Wir werden, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, alle Möglichkeiten dagegen ausschöpfen bis hin zur Klage! Es kann nicht sein, das die Weser auf Jahrzehnte als billiger Abwasserkanal in die Nordsee missbraucht werden soll. “

Die Oberweserpipeline an die hessisch-niedersächsische Grenze soll nach dem Willen von K+S und der schwarzgrünen Landesregierung bis 2020 in Betrieb gehen und dann bis 2060 Salz in die Weser einleiten. Raumordnungsminister Meyer hatte eine Trasse über niedersächsisches Gebiet bereits untersagt, weil Niedersachsen eine dauerhafte Einleitung für unvereinbar mit der EU-Wasserrahmenrichtlinie hält.

Hessen plant nun die Pipeline ausschließlich auf hessischem Gebiet zu verlegen. „Es ist gut, dass nun auch die CDU in Niedersachsen sich gegen die Pläne ihrer hessischen Kollegen ausspricht und es einen breiten Konsens für eine saubere Weser im Landtag gibt.

In dem gegen die Stimmen der FDP beschlossenen Antrag von SPD, GRÜNEN und CDU wird nun die Landesregierung aufgefordert, „keinem Bewirtschaftungsplan für die Flussgebietsgemeinschaft Weser zuzustimmen, der eine Einleitung von Produktionsabwässern der Kaliförderung in die Weser mittels einer Pipeline vorsieht. Hessen muss seiner Verantwortung für eine tragfähige Lösung für die Entsorgung der Kaliabwässer unter Einhaltung der Wasserrahmenrichtlinie gerecht werden. “

Bei der Kaliförderung der K+S AG im hessisch-thüringischen Grenzgebiet fallen derzeit jährlich rund 13,5 Mio. Kubikmeter Produktionsabwässer an, die zum Teil in den Untergrund verpresst, größtenteils aber in die Werra eingeleitet werden und über Werra und Weser in die Nordsee fließen. Die Genehmigung zur Verpressung in den Untergrund läuft Ende 2015 aus; die Einleitungsgenehmigung in die Flüsse endet mit Ablauf des Jahres 2020.

Zuständig für die Genehmigung der Entsorgung der Haldenabwässer ist das Land Hessen. Die hessische Landesregierung hatte der K+S AG daher aufgegeben, parallel die Einleitung eines Raumordnungsverfahrens zum Bau einer Pipeline zur Oberweser und zur Nordsee zu beantragen. Die hessische Landesregierung ist von dieser Position jedoch Mitte September abgerückt.

Weil die Einleitung der K+S-Produktionsabwässer in Werra und Weser nach Auffassung der EU-Kommission gegen die Wasserrahmenrichtlinie verstößt, die die Mitgliedsstaaten verpflichtet, bis 2015 – unter Nutzung aller Möglichkeiten der Fristverlängerung spätestens bis 2027 – sämtliche Oberflächengewässer in einen guten chemischen und ökologischen Zustand zu versetzen, hat die EU-Kommission bereits 2012 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet. Konkret bezieht sich dieses Verfahren auf Versäumnisse bei der Erstellung des ersten Bewirtschaftungsplans für das Flussgebiet der Weser nach Artikel 13 der Wasserrahmenrichtlinie. Die Kommission erwartet, dass die Maßnahmen zur Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie in einem neuerlichen Bewirtschaftungsplan dargestellt werden, der der Kommission spätestens Ende 2015 vorzulegen ist.

Der Bewirtschaftungsplan wird von der Flussgebietsgemeinschaft Weser (FGG Weser) erstellt, zu der sich die Anrainerländer dieses Flussgebietes – unter anderem die Länder Thüringen, Hessen und Niedersachsen – zusammengeschlossen haben. Beschlüsse der Flussgebietsgemeinschaft werden einstimmig getroffen – ohne Zustimmung Niedersachsens würde es damit keinen neuen Bewirtschaftungsplan geben, der wiederum Voraussetzung dafür ist, das bußgeldbewährte Vertragsverletzungsverfahren 2012/4081 abwenden zu können.

Der beschlossene Antrag von SPD, Grünen und CDU im niedersächsischen Landtag

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