Darum geht‘s
Welche Abschussgenehmigungen für Wölfe bestehen in Niedersachsen? Das wollten die Grünen im Februar 2021 mit einer Landtagsanfrage in Erfahrung bringen. Doch die rot-schwarze Landesregierung verweigerte die Auskunft und benannte lediglich bereits erloschene Genehmigungen. Die Grünen sehen hierin eine Verletzung der Auskunftsrechte der Opposition und haben Klage beim Staatsgerichtshof in Bückeburg erhoben. Am morgigen Mittwoch (1. Dezember 2021, ab 10 Uhr) findet die mündliche Verhandlung statt. Christian Meyer, Imke Byl und Helge Limburg (MdB, rechtlicher Beistand der beiden antragstellenden Landtagsabgeordneten) sind vor Ort und stehen nach der Verhandlung für eine Kommentierung zur Verfügung.
Das sagen die Grünen
Christian Meyer, wolfspolitischer Sprecher
Geheimhaltung darf kein Baustein des staatlichen Wolfsmanagements sein. Wir verstehen, dass vom Land beauftragte Jäger*innen natürlich anonym bleiben müssen, aber die Landesregierung muss offenlegen, wenn Wölfe zum Abschuss freigegeben werden und auch mit welcher Begründung. Denn Wolfsabschüsse sind nicht pauschal erlaubt, sondern nur mit zutreffender Begründung etwa im Zusammenhang mit Nutztierrissen. Bislang verhindern SPD und CDU mit den heimlichen Abschüssen eine juristische Überprüfung der Abschussgenehmigungen. Ist der Wolf erst tot, erlischt die Genehmigung und kann nicht mehr gerichtlich überprüft werden.
Wir fordern einen sofortigen Stopp der Wolfsjagd in Niedersachsen. Die Abschusspraxis von SPD-Umweltminister Lies halten wir für rechtswidrig. Bislang wurden in Niedersachsen mindestens zehn Wölfe zum Abschuss freigeben. Das Ergebnis: Kein einziger der gesuchten Leitwölfe wurde entnommen, jedoch gab es vier Fehlabschüsse. Anstatt der vermeintlichen Problemwölfe wurden in den Territorien Herzlake, Ebstorf, Rodewald und Burgdorf jeweils Jungtiere getötet, die im falschen Moment vor die Flinte liefen. Auch die EU-Kommission hat ein Pilotverfahren eingeleitet und prüft die niedersächsische Wolfsverordnung sowie die erteilten Abschussgenehmigungen auf ihre Vereinbarkeit mit dem EU-Naturschutzrecht.
Wir fordern eine Rückkehr zu einer sachorientierten Wolfspolitik, die auf Polemik und das Schüren von Ängsten verzichtet. Umfragen von NABU und Landvolk belegen eine unverändert hohe Zustimmung zum Schutz des Wolfes in der Bevölkerung. Das Land steht in der Verantwortung, die Rückkehr des Wolfes mit dem Schutz der Weidetierhaltung bestmöglich zusammenzuführen. Um Konflikte mit dem Wolf zu vermeiden, brauchen wir einen flächendeckenden Herdenschutz. Die ökologisch wertvolle Weidetierhaltung wollen wir mit einer Weidetierprämie nicht nur für Schafe und Ziegen sondern auch für Rinder unterstützten.
Hintergrund
Seit 2006 ist der Wolf zurück in Niedersachsen. Nachdem er rund 100 Jahre ausgerottet war, ist das Wildtier von Osten kommend wieder zu uns eingewandert. Der aktuelle Bestand in Niedersachsen wird auf 200 bis 350 Tiere geschätzt. Das Wolfsmonitoring der Landesjägerschaft verzeichnet aktuell rund 40 besetzte Territorien, in denen Wolfsrudel oder -paare ansässig sind. Im Jahr 2020 hat es in Niedersachsen 226 nachgewiesene Wolfsübergriffe auf Nutztiere gegeben. Dabei kamen etwa 1.200 Nutztiere zu Schaden. Lediglich 12% der durch Wölfe gerissenen Nutztiere waren mit einem wolfabweisenden Zaun geschützt. Das Naturschutzrecht lässt Abschussgenehmigungen nur als Ultima Ratio zu, wenn alle milderen Mittel wie der Herdenschutz ausgeschöpft sind. Das ist in Niedersachsen bislang bei Weitem nicht der Fall.