Anfrage der Abgeordneten Christian Meyer, Eva Viehoff und Imke Byl (GRÜNE) an die Landesregierung, eingegangen am 17.01.2022.
Laut einem Bericht der Nordseezeitung vom 17. Januar 2022 erteilte das Land am 14. Januar eine weitere Abschussgenehmigung für „Wolfsindividuen aus den Rudeln ‚Schiffdorf‘ und ‚Garlstedt‘. Sie gilt ab sofort bis zum 31. März und ist beschränkt auf Teile der Territorien der Rudel in den Landkreisen Cuxhaven und Osterholz, also auf die Gemeinden Schiffdorf, Beverstedt, Loxstedt und Hagen sowie auf die Gemeinde Schwanewede und Holste.“ In der Begründung heißt es, dass es in den genannten Bereichen in den Jahren 2020 und 2021 ‚gehäuft zu Wolfsangriffen‘ gekommen sei (...). Im Weiteren führt das NLWKN Übergriffe auf Pferde, Rinder und Schafe aus. Seit 2018 seien bei 52 nachweislichen Wolfsangriffen insgesamt 156 geschädigte Weidetiere gemeldet worden. Darunter auch der Angriff auf die Schafsherde von (...), bei dem am 4. Dezember in Rade (Schwanewede) mehr als 30 Schafe durch den Wolf getötet worden sind (mittlerweile sind es sogar noch einige mehr, die später ihren Verletzungen erlegen sind). Anlässlich dieses Falls war der Umweltminister im Dezember in Loxstedt, um mit Betroffenen zu reden. Damals erklärte Lies, dass eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden solle.“
Die NWZ berichtete bereits am 13. Dezember 2021 von Plänen, ein Tier aus dem „Schiffdorfer Rudel“ zu töten, und zitierte den Umweltminister wie folgt: „Wir haben alle Möglichkeiten der Prävention ausgeschöpft“. Die NWZ führte in derselben Ausgabe zudem ein Interview mit dem Schäfer, dessen Herde einem Übergriff zum Opfer fiel: „Wie geht es denn jetzt für Sie als Deichschäfer weiter? "Ich möchte auf jeden Fall weitermachen, weil der Beruf des Deichschäfers meine Berufung ist. Er ist mein Lebenswerk. In der nächsten Woche will ich mit dem Minister darüber reden, welche Maßnahmen zur Verbesserung des Herdenschutzes überhaupt noch möglich sind. Denn der Zaun allein reicht nicht. Ich kann mir beispielsweise vorstellen, dass Herdenschutzhunde eine gute Verstärkung wären. Im Sommer habe ich zehn bis zwölf Herden auf den Deichen. Wenn man davon ausgeht, dass pro Herde zwei bis drei Hunde erforderlich sind, ist das schon eine besondere Investition. Da brauche ich als Deichschäfer auch finanzielle Unterstützung. Es kann nicht sein, dass ich auf den Kosten für Anschaffung und laufenden Unterhalt der Hunde sitzen bleibe.“
Die Grünen-Landtagsabgeordneten Christian Meyer und Imke Byl klagen derzeit vor dem Staatsgerichtshof gegen die Landesregierung wegen Verletzung der parlamentarischen Auskunftsrechte. Die Landesregierung hat seit Februar 2021 im Zuge der Beantwortung parlamentarischer Anfragen erklärt, über Abschussgenehmigungen für Wölfe und deren Begründung gegenüber der Öffentlichkeit keine Auskünfte zu erteilen. Zuletzt antwortete die Landesregierung am 23. Dezember 2021 auf Grünen-Anfrage: „Die Landesregierung hält ihre bisherige Praxis aufrecht, dass über entsprechende vollziehbare oder bevorstehende Genehmigungen keine öffentliche Auskunft erteilt wird“ (Drs. 18/10505). Die Landesregierung begründet die Geheimhaltung mit dem Schutz der Rechte Dritter.
In der Nordseezeitung vom 17. Januar 2022 wird unter der Überschrift „Die Abschussgenehmigung in der Hand“ über Details der vom NLWKN erteilten Abschussgenehmigung berichtet. Eine CDU- Kommunalpolitikerin hatte am 26. Oktober 2021 einen offenen Bürgerbrief an den Minister geschrieben und den Abschuss des Rudels und die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht gefordert. Nach dem Schreiben an Minister Lies bekam sie nun eine Antwort, dass aufgrund ihres Briefes eine Abschuss- genehmigung erteilt worden sei, die beigefügt und veröffentlicht wurde.
1. Warum hat die Landesregierung mit der Veröffentlichung der Abschussgenehmigung in der Nordseezeitung am 17. Januar 2022 entgegen der bisherigen in den Drucksachen 18/8630 und 18/10505 sowie vor dem Staatsgerichtshof geäußerten Auffassung der Landesregierung keine Geheimhaltung zum Schutze Dritter für erforderlich gehalten?
2. Welche Nutztierrisse wurden zur Begründung der Abschussgenehmigungen für Wölfe in Cuxhaven und Osterholz herangezogen, und welchem Individuum sind diese jeweils zugeordnet (bitte Datum, NTS-Nr., Art und Zahl der betroffenen Nutztiere, Art und Zustand des Herdenschutzes und entstandenen Schaden nennen)?
3. Vor dem Hintergrund der o.g. Unterstützung, die der von dem Schadensfall bei Rade betroffenen Schäfer vom Land einfordert: Welches Potenzial zur Verbesserung des Herdenschutzes am Deich sieht die Landesregierung, und wie fließen diese Erkenntnisse in das Pilotprojekt fürden Herdenschutz am Deich, dessen Umsetzung und Monitoring über fünf Jahre aus Landesmitteln finanziert wird?
Die Antwort der Landesregierung finden Sie im Bereich "Downloads" auf dieser Internetseite oben rechts.