Kleine Anfrage: Verklappungen von Elbe-Schlick vor Cuxhaven geht weiter: Hat die Landesregierung ihr Einvernehmen erteilt?

Anfrage der Abgeordneten Eva Viehoff, Christian Meyer, Meta Janssen-Kucz, Miriam Staudte und Hans-Joachim Janßen (GRÜNE) an die Landesregierung, eingegangen am 01.02.2022, Drucksache 18/10660.

Abhängig von der Tide ist die Unterelbe bis Hamburg nun für Schiffe mit bis zu 14,50 m Tiefgang passierbar, tidenunabhängig mit 13,50 m Tiefgang. Nach Abschluss der Vertiefung stehen nun fortlaufende Unterhaltungsbaggerungen an, um die Solltiefen zu erhalten. Die Cuxhavener Nachrichten berichten am 22.01.2021 über Kritik des NABU: „Umweltschützer vermuten, dass die vertiefte Fahrrinne ihren Tribut fordert; Sedimente würden danach von den steilen Böschungen in die vertiefte Fahrrinne abrutschen. Das habe wiederum verstärkte Baggertätigkeit zur Folge.“ Demnach werde derzeit gebaggert wie nie zuvor: „Es seien aktuell allein drei Großraumbagger in der sogenannten hamburgischen Delegationsstrecke der Unterelbe bzw. direkt im Hafengebiet tätig. Laut seinen Informationen müssten dort 500 000 m³ Sediment gebaggert werden. Für Cuxhaven sei insbesondere tragisch, dass die drei Großraumbagger aus dem Hamburger Raum mit Genehmigung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes etwa 12 km unterhalb von Cuxhaven am Rande des Fahrwassers auf dem ‚Neuen Lüchtergrund‘ verklappen. Der vierte Bagger werde im Cuxhavener Unter- und Außenelbebereich eingesetzt. Verklappt wird zwischen Scharhörn Nord und Neuwerk. Schroh vermutet, dass die im Elbemündungsgebiet liegende Klappstelle bei der Tonne E 3 als bisherige ‚Deponie‘ für das Hamburger Baggergut ihre maximale Aufnahmekapazität erreicht habe. Angesichts des angrenzenden Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer stelle sich laut NABU die Frage, warum diese Verklappungen trotz der in dem Sediment enthaltenen Schadstoffe vom Bund genehmigt worden seien.“

Auf die Kleine Anfrage zur kurzfristigen Beantwortung von Stefan Wenzel und Eva Viehoff (GRÜNE) in der Drucksache 18/8593 antwortete die Landesregierung zuletzt im März 2021 (Drs. 18/8743): „Die Landesregierung sieht aber die Verbringung von Feinsediment, insbesondere aus dem Hafenbereich Hamburg, zum Neuer Lüchtergrund kritisch. Vor dem Hintergrund der befürchteten nachteiligen Auswirkungen auf die Wattenbereiche im Raum Cuxhaven hat die Landesregierung mit den Bundesbehörden vereinbart, diese Auswirkungsprognose zu aktualisieren bzw. neu zu erstellen. Hierüber wird im Einzelnen noch verhandelt. Der Bund hat zugesagt, die Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein dabei eng einzubeziehen. Ob und unter welchen Bedingungen das Land Niedersachsen sein Einvernehmen zu künftigen Umlagerungsmaßnahmen, insbesondere zur Verbringungsstelle Neuer Lüchtergrund, erteilen kann, hängt von den Ergebnissen der neuen Auswirkungsprognose ab und wird von der Landesregierung kritisch gesehen. Was die Planungen der Hamburg Port Authority zur Verklappung von Hafenschlick bei Scharhörn anbelangt, lehnt die Landesregierung das Vorhaben komplett ab, da Schäden für das Ökosystem im Bereich der Elbmündung zu befürchten sind. Nach Auffassung der Landesregierung ist anzunehmen, dass in dem von der Freien und Hansestadt Hamburg erwogenen Verbringungsgebiet bei Scharhörn aufgrund der dort bestimmenden Sedimenttransportwege keine Lagestabilität für das zu verbringende Material erreicht werden kann. Daher sind kurzfristig und andauernd Verdriftungen von schadstoffbelastetem Feinsediment aus dem Hamburger Hafen in die angrenzenden küstennahen Gebiete nicht auszuschließen. Hiervon wären insbesondere die niedersächsischen Gemeinden im Bereich der Unterelbe und der Außenweser betroffen. Dies ist nicht akzeptabel.“

1. Hat das Land das Einvernehmen zu Schlickverklappungen am Neuen Lüchtergrund erteilt? Wenn ja:

a) Wann und für welchen Zeitraum?

b) Auf welche Maßnahmen bezieht sich das Einvernehmen (bitte darstellen, inwiefern auch Maßnahmen im Hamburger Delegationsbereich umfasst sind)?

c) Für welche Verklappungsmengen und Sedimentfraktionen?

2. Wann stehen die nächsten Entscheidungen über niedersächsisches Einvernehmen zur Verklappung von Elbe-Schlick an? Um welche Maßnahmen geht es dabei?

3. Liegt eine aktualisierte Auswirkungsprognose für die Verklappungen am Neuen Lüchtergrund vor?

a) Falls ja, zu welchen Ergebnissen kommt diese? Welche Konsequenzen hat die Landesregierung aus der Auswirkungsprognose gezogen?

b) Falls nein, auf welcher Grundlage entscheidet die Landesregierung über das Einvernehmen zu Verklappungen?

c) Falls nein, wann soll die Aktualisierung vorliegen?

4. Welche Mengen zur Verklappung am Neuen Lüchtergrund sind nach Auffassung der Landesregierung bzw. der Hamburger Port Authority im Planfeststellungsbeschluss über welche Zeiträume genehmigt?

5. Wurden seither zusätzliche Mengen zur Verklappung beispielsweise aus der Unterhaltung genehmigt? Wenn ja, wann und wofür?

6. Welche Mengen wurden seither am Neuen Lüchtergrund verbracht?

7. Wie sind der Stand sowie das weitere Verfahren für die von Hamburg angestrebten Schlickverklappung vor Scharhörn? Welche Position vertritt die Landesregierung diesbezüglich, und wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?

8. Ist es zutreffend, dass die maximal zulässige Kapazität der Verklappstelle Tonne E 3 vor Helgoland bald erreicht ist?

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