Kleine Anfrage: Transparenz beim Umgang mit Steuergeldern: Was kostet die Jagd auf den Rodewalder Rüden?

Anfrage der Abgeordneten Christian Meyer, Miriam Staudte und Helge Limburg (GRÜNE) mit Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 02.08.2019 (Drucksache 18/4283).

Vorbemerkung der Abgeordneten:
Seit dem 23. Januar 2019, also seit rund fünf Monaten, sucht das Landesumweltministerium nach dem Rodewalder Rüden, der zum Abschuss freigegeben wurde.

In Drs. 18/3628 antwortet das Land auf die Frage „Welchen landwirtschaftlichen Schaden haben dem Rodewalder Rüden seit Erteilung der Abschussgenehmigung nachgewiesenen Risse auf ausreichend geschützte Nutztiere verursacht?“: „Der durch den Rüden GW717m verursachte Schaden kann noch nicht gesichert beziffert werden. (…) Für die bereits zugeordneten Risse wurden bis jetzt noch keine Ausgleichszahlungen geleistet, da nach der amtlichen Feststellung von den betroffenen Tierhaltern noch keine Anträge auf Billigkeitsleistung gestellt wurden.“

In der Antwort auf eine Kleine Anfrage von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bestätigte die Landesregierung, dass die geplante Tötung des Wolfs Kosten in der Verwaltung verursacht habe und dass zudem ein Dienstleister beauftragt worden sei (Drs. 18/3628). Auf die Frage „Welche Kosten hat die geplante Tötung des Rodewalder Rüden bislang verursacht?“ antwortet das Land: „Kosten sind entstanden in der Verwaltung sowie durch Inanspruchnahme eines Dienstleisters. Die vorliegenden Rechnungen sind noch nicht abschließend geprüft.“ Vor dem Hintergrund der Urteile des Staatsgerichtshofs zur Pflicht nach vollständigen und unverzüglichen Antworten der Exekutive als Kontrollrecht des Parlaments fragen wir die Landesregierung.

1. Auf welche Höhe belaufen sich die Kosten, die der Dienstleister der Landesregierung bislang in Rechnung gestellt hat?

Antwort der Landesregierung: Für den Zeitraum bis zum 15.05.2019 sind für einen Dienstleister bisher Kosten in Höhe von 48 201,64 Euro entstanden.

2. Welche Kosten und welchen Personalaufwand hat die geplante Tötung des Wolfs bislang in der Landesverwaltung verursacht?

Antwort der Landesregierung: Für den Zeitraum 05.02. bis 23.07.2019 sind im Zusammenhang mit der versuchten Entnahme des Wolfsindividuums GW717m anteilige Personalkosten in Höhe von 31 628,76 Euro angefallen. Für den Einsatz von Ordnungskräften im Zusammenhang mit der versuchten Entnahme des auffälligen Wolfsrüden GW717m sind bis zum Stichtag 25.07.2019 insgesamt Kosten in Höhe von 2 978,48 Euro entstanden. Darüber hinaus sind Kosten in Höhe von 1 130,50 Euro an Übertragungskosten für die Aktivierung der GPS-Satellitenhalsbänder entstanden.

3. Wie hoch sind die Ausgleichszahlungen für GW717m zugeordnete Risse, bei denen ein nach Auffassung des Landes ausreichender Wolfsschutz gegeben war?

Antwort der Landesregierung: In den Fällen (NTS 678, NTS 811 und NTS 852), die die Grundlage für die Entnahme waren, ist ein Schaden von 2 458,60 Euro entstanden.

Zudem kam es zu einem Übergriff von GW717m auf Schafe, bei denen ein empfohlener Grundschutz von 1,20 m E-Netzen überwunden wurde. Hierbei ist ein Schaden von 429,10 Euro entstanden.

Die Fälle, bei denen Pferde betroffen waren, wurden hier nicht berücksichtigt, da bei den Fällen nach Auffassung des Landes kein wolfsabweisender Grundschutz vorhanden war.

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