Kleine Anfrage: Rechte Straftaten im zweiten Quartal 2019

Anfrage der Abgeordneten Julia Willie Hamburg, Anja Piel, Belit Onay, Christian Meyer und Dragos Pancescu (GRÜNE) mit Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 06.08.2019

Vorbemerkung der Abgeordneten
Laut Bericht der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung (https://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Beissattacke-in-Hannover-Rechte-Gruppe-hetzt-am-Steintor-Hund-auf-Dunkelhaeutigen) ereignete sich am 30.06.2019 ein rassistischer Übergriff, bei dem drei Neonazis ihren Hund auf einen Mann mit dunkler Hautfarbe hetzten. Dabei wurde das Opfer am Oberschenkel verletzt. Die Täter beleidigten den Mann zudem mit rassistischen Parolen. Einer der Neonazis zeigte sein Hakenkreuz-Tattoo am Oberarm.
In Niedersachsen ist dies nicht die erste rechts motivierte Straftat in diesem Jahr (https://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Hemmingen-Entsetzen-nach-Anschlag-auf-juedisches-Ehepaar). Nicht alle Geschehnisse erreichen die Öffentlichkeit.

1. Wie viele rechte Straftaten wurden in Niedersachsen im zweiten Quartal 2019 jeweils polizeilich registriert (bitte auflisten nach Landkreisen/kreisfreien Städten, bitte Stichtag nennen)?
Antwort der Landesregierung: Insgesamt wurden im zweiten Quartal 2019 371 rechtsmotivierte Straftaten mit Tatort in Niedersachsen polizeilich registriert (Stand: 22.07.2019).
[Die tabellarische Auflistung nach Landkreisen/kreisfreien Städten finden Sie in der entsprechenden Drucksache 18/4310 im Bereich "Downloads" auf dieser Internetseite oben rechts.]

2. Wie viele der unter 1. genannten rechten Straftaten waren Gewaltdelikte (bitte auflisten nach Landkreisen/kreisfreien Städten, bitte Stichtag nennen)?
Antwort der Landesregierung: Insgesamt waren unter den 371 rechtsmotivierten Straftaten 11 Gewaltdelikte (Stand: 22.07.2019).
[Die tabellarische Auflistung nach Landkreisen/kreisfreien Städten finden Sie in der entsprechenden Drucksache 18/4310 im Bereich "Downloads" auf dieser Internetseite oben rechts.]

3. Wie viele der unter 1. genannten rechten Straftaten hatten einen rassistischen oder fremdenfeindlichen Hintergrund?
Antwort der Landesregierung: Insgesamt hatten unter den 371 rechtsmotivierten Straftaten 100 Straftaten einen fremdenfeindlichen/rassistischen Hintergrund.

4. Wie viele der unter 1. genannten rechten Straftaten hatten einen antisemitischen Hintergrund?
Antwort der Landesregierung: Insgesamt hatten unter den 371 rechtsmotivierten Straftaten 28 einen antisemitischen Hintergrund.

5. Wie viele der unter 1. genannten Straftaten hatten einen islamfeindlichen Hintergrund?
Antwort der Landesregierung: Insgesamt hatten unter den 371 rechtsmotivierten Straftaten 16 einen islamfeindlichen Hintergrund.

6. Wie viele der unter 1. genannten Straftaten hatten einen antiziganistischen Hintergrund?
Antwort der Landesregierung: Insgesamt hatten unter den 371 rechtsmotivierten Straftaten 2 einen antiziganistischen Hintergrund.

7. Wie viele der unter 1. genannten Straftaten hatten einen homo-, trans- oder queerfeindlichen Hintergrund?
Antwort der Landesregierung: Insgesamt hatte unter den 371 rechtsmotivierten Straftaten 1 einen homo-, trans- oder querfeindlichen Hintergrund.

8. Wie viele der unter 1. genannten rechten Straftaten hatten einen behindertenfeindlichen Hintergrund?
Antwort der Landesregierung: Insgesamt hatten unter den 371 rechtsmotivierten Straftaten 2 einen behindertenfeindlichen Hintergrund.

9. Wie viele der unter 1. genannten Straftaten hatten einen sozialdarwinistischen Hintergrund?
Antwort der Landesregierung: Insgesamt hatten unter den 371 rechten Straftaten 9 einen sozialdarwinistischen Hintergrund.

10. Wie viele Tatverdächtige konnten zu den unter 1. genannten Straftaten ermittelt werden?
Antwort der Landesregierung: Insgesamt konnten zu den 371 rechten Straftaten 217 Tatverdächtige ermittelt werden.

11. Zu wie vielen Verurteilungen kam es im Zuge der Ermittlungen?
Antwort der Landesregierung: Nach Auskunft des Niedersächsischen Justizministeriums sind im zweiten Quartal 2019 vier Verurteilungen wegen solcher Straftaten erfolgt.
Hinzuweisen ist jedoch auf Folgendes: Aufgrund der kurzen Zeitspanne seit dem Verstreichen des zweiten Quartals sind die polizeilichen Ermittlungen sowie die justiziellen Verfahren noch nicht in jedem Fall abgeschlossen. Mitteilungen der Staatsanwaltschaften an die zuständige Polizeidienststelle über Verfahrenseinstellungen bzw. Verfahrensausgänge sind noch nicht vollständig im polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem eingepflegt. Auf Ebene der Staatsanwaltschaften werden seit dem 01.07.2017 elektronische Zusatzattribute hinsichtlich rechtsmotivierter Straftaten geführt. Aufgrund dessen ist seitdem eine Auswertung nach Quartalen möglich. Dieser Statistik ist allerdings nur die Anzahl der Verfahren zu entnehmen, die in diesem Quartal eingestellt worden sind bzw. in denen eine Verurteilung erfolgt ist. Es ist kein Rückschluss darauf möglich, in welchem Zeitraum das jeweilige Verfahren eingeleitet wurde. Insofern können im jeweiligen Quartal abgeschlossene Verfahren auch schon in früheren eingeleitet worden sein. Eine Aussage über die Erledigung der bei der Polizei im zweiten Quartal eingeleiteten Ermittlungsverfahren durch Staatsanwaltschaften und Gerichte ist aufgrund der Tatsache, dass eine Verlaufsstatistik nicht geführt wird, nicht möglich.

12. In wie vielen Fällen wurde die Ermittlung eingestellt (bitte aufschlüsseln nach Einstellungsgrund)?
Antwort der Landesregierung: Im zweiten Quartal 2019 sind 127 Verfahren wegen solcher Straftaten eingestellt worden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.

 

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