Anfrage der Abgeordneten Imke Byl, Christian Meyer und Miriam Staudte (GRÜNE) an die Landesregierung, eingegangen am 19.01.2022.
„Das Bundesumweltministerium fördert Pilotvorhaben zum Moorbodenschutz in wichtigen Moorregionen Deutschlands mit 48 Millionen Euro“ lautet eine Pressemeldung des BMUV vom 18.01.20221. Der Bund „fördert in den wichtigen großen Moorregionen Deutschlands vier Pilotvorhaben zum Moorbodenschutz. Damit sollen Lösungswege zur Senkung der Treibhausgas-Emissionen aus bewirtschafteten Moorböden aufgezeigt und Erkenntnisse für den Klimaschutz gewonnen werden. Die Erprobung neuer Bewirtschaftungsformen auf landwirtschaftlich genutzten wiedervernässten Moorböden fördert das BMUV mit insgesamt 48 Millionen Euro über einen Zeitraum von zehn Jahren (2021- 2031). (...) Die vier Pilotvorhaben zum Moorbodenschutz, die das BMUV als langfristig angelegte Verbundvorhaben fördert, befinden sich in Moorregionen in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Bayern. Damit repräsentieren die Vorhaben die wichtigen großen Moorregionen in Deutschland und berücksichtigen die Besonderheiten der jeweiligen Moortypen und Regionen.“
Niedersachsen profitiert nicht von den Fördermitteln. Zuwendungsempfänger sind u.a. die Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern, die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein, das Landesamt für Umwelt Brandenburg sowie der Landkreis Ostallgäu und Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft.
1. Vor dem Hintergrund, dass in Niedersachsen rund 70% der bundesweiten Hochmoore liegen: Welche Bemühungen hat die Landesregierung unternommen, Fördermittel aus dem o. g. Bundesfördertopf einzuwerben?
2. Wurden Förderanträge unter Beteiligung niedersächsischer Akteure eingereicht? Wenn ja, bitte Projektpartner, Konzept, Flächen und Finanzierungsbedarf angeben.
3. Warum ist es nicht gelungen, Fördermittel des Bundes für ein Pilotvorhaben zum Moorbodenschutz in Niedersachsen einzuwerben?
4. Wird es Anträge unter Beteiligung niedersächsischer Akteure zu dem aktuellen Förderaufruf des BMEL für „Modell- und Demonstrationsvorhaben zum Moorbodenschutz inklusive der Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen aus Paludikultur“ geben? Wenn ja, bitte Projektpartner, Konzept, Flächen und Finanzierungsbedarf angeben.
5. Welche Rolle spielt aktuell die Kompetenzstelle Paludikultur beim Einwerben von Fördermitteln zum Moorbodenschutz?
6. Plant die Landesregierung, die Kompetenzstelle Paludikultur über das Jahr 2022 hinaus zu erhalten und zu finanzieren? Bitte begründen.
Die Antwort der Landesregierung finden Sie im Bereich "Downloads" auf dieser Internetseite oben rechts.