Anfrage der Abgeordneten Christian Meyer, Imke Byl und Helge Limburg (GRÜNE), eingegangen am 02.05.2019
Der Rodewalder Rüde ist seit dem 23. Januar 2019 vom Umweltministerium zum Abschuss freigegeben. Weil der Wolf bislang nicht zu finden war, wurde die Abschussgenehmigung durch das NLWKN nun zum dritten Mal verlängert.
Als Begründung wird in der Abschussgenehmigung (https://www.umwelt.niedersachsen.de/download/140565) Folgendes angeführt:
„Es muss davon ausgegangen werden, dass Schäden,
– bei Fortsetzung der Rissangriffe von Wolfsrüde Individuum GW717m auf zum Selbstschutz befähigte Rinderherden und
– vor allem nach Weitergabe seiner Erfahrungen im Angreifen solcher Rinderherden an Rudelangehörige und Nachfahren
zu erwarten sind, weit über eine bloße Bagatelle hinausgehen werden und damit als berücksichtigungsfähiger erheblicher landwirtschaftlicher Schaden nach § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 BNatSchG zu qualifizieren sind.“
In der Abschussgenehmigung werden zwei Fälle aufgeführt, in denen der Rodewalder Rüde (GW717m) eindeutig als Verursacher von Angriffen auf zum Selbstschutz befähigte Rinderherden identifiziert werden konnte (NTS 678 und NTS 811). Dabei wurden ein Kalb und ein Rind getötet, nach Angaben des Umweltministeriums entstand dabei ein Gesamtschaden von 1 844 Euro.
Seit der Abschussgenehmigung vor mehr als drei Monaten wurden keine weiteren Nutztierrisse durch den Rodewalder Rüden gemeldet. Der NABU und einige Wolfsexperten sehen daher keine rechtliche und fachliche Begründung mehr für den Abschuss.
Einen Grund für das Nichterfüllen der Tötungsverfügung sieht Umweltminister Lies bei der mangelnden Unterstützung der Jagdrevierinhaber. Der NDR schreibt am 02.05.2019:
Zudem mangele es in diesem Gebiet, das aus über 170 Jagdrevieren besteht, an Unterstützung. (…) Lies will dies nun ändern - und erwägt dazu rechtliche Mittel. „Wir brauchen eine Grundlage dafür, dass uns die Revierinhaber, die Jagdpächter, die Jäger vor Ort als Partner zur Verfügung stehen“, sagte er. Das Ministerium werde daher prüfen, „inwieweit wir rechtliche Möglichkeiten haben, die Jäger in diese Rolle zu versetzen.“
1. Wie begründet das Land die erneute Verlängerung der Abschussgenehmigung?
2. Wurde angesichts ausbleibender Nutztierrisse eine erneute Gefahrenprognose im Hinblick auf einen möglichen erheblichen landwirtschaftlichen Schaden nach § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 BNatSchG erstellt?
3. Welche Kosten hat die geplante Tötung des Rodewalder Rüden bislang verursacht?
4. Welchen landwirtschaftlichen Schaden haben dem Rodewalder Rüden seit Erteilung der Abschussgenehmigung nachgewiesenen Risse auf ausreichend geschützte Nutztiere verursacht?
5. Welche zusätzlichen Herdenschutzmaßnahmen wurden im Territorium des Rodewalder Rudels seit Erteilung der Abschussgenehmigung ergriffen?
6. Welche Auswirkungen hat es auf die Aufzucht von Welpen, wenn der Vaterrüde getötet wird?
7. Sieht das Land ein Problem im grundsätzlichen Elterntierschutz während der Aufzucht aus dem Tierschutzgesetz oder abgeleitet von § 22 Abs. 4 BJagdG?
8. Wie viele Individuen umfasst das Rodewalder Rudel? Wie viele Jährlinge leben in dem Rudel?
9. Ist davon auszugehen, dass die Rodewalder Fähe trächtig ist bzw. war? Gibt es bislang Hinweise auf im Jahr 2019 geborene Welpen? Wenn ja, um wie viele Welpen handelt es sich?
10. Wie viele Nutztierrisse durch Wölfe gab es seit Erteilung der Abschussgenehmigung im Territorium des Rodewalder Rudels in den Landkreisen Nienburg, Heidekreis und der Region Hannover (bitte jeweils Datum, Ort, betroffene Tierart, nachgewiesenen Verursacher bzw. Bearbeitungsstand des Wolfsnachweises anführen)?
a) In welchen dieser Fälle war ein wolfsabweisender Grundschutz gegeben (bitte jeweils Art des Zauns bzw. bei Rindern bzw. Pferden die Zahl der erwachsenen Tiere aufführen)?
b) Welche dieser Nutztierrisse konnten eindeutig dem Rodewalder Rüden zugeordnet werden?
c) Welche dieser Nutztierrisse konnten eindeutig anderen Individuen aus dem Rodewalder Rudel zugeordnet werden?
d) In welchen dieser Fälle werden Billigkeitsleistungen gewährt?
e) Wie hoch sind die Kosten für Billigkeitsleistungen für nachweislich vom Rodewalder Rüden verursachte Wolfsrisse seit Erteilung der Abschussgenehmigung?
11. In welchen Fällen hat der Rodewalder Rüde vor Erteilung der Abschussgenehmigung nachweislich wolfssichere Zäune überwunden (bitte jeweils Datum, Ort, Art des Nachweises, Art des Zauns bzw. bei Rindern des Herdenverbands, Tierart und Zahl der verletzten bzw. getöteten Nutztiere angeben)?
12. Um welche Rinderrasse handelt es sich bei den betroffenen Rinderherden, die in der Abschussbegründung als Schadensfälle NTS 678, 776, 788 und 811 aufgeführt werden?
13. In welchen Fällen hat der Rodewalder Rüde vor Erteilung der Abschussgenehmigung nachweislich Nutztiere ohne ausreichenden Herdenschutz gerissen (bitte Ort, Art des Nachweises, Art des Zauns bzw. bei Rindern des Herdenverbands, Tierart und Zahl der verletzten bzw. getöteten Nutztiere angeben)?
14. Welche Auswirkungen hat es auf das Verhalten von Wölfen, wenn ungeschützte Weidetiere in großer Zahl zugänglich sind?
15. Warum fördert die Landesregierung vor dem Hintergrund, dass sie davon ausgeht, dass Rinderherden über eine ausreichende Fähigkeit zum Selbstschutz gegenüber Wolfsangriffen verfügen, Herdenschutz für Rinderweiden?
16. Mit welchen rechtlichen Mitteln will Umweltminister Olaf Lies die Jäger stärker zur Wolfsjagd heranziehen?
17. Sind Änderungen am Jagdgesetz geplant, um in die Rechte von Revierinhabern einzugreifen, die etwa Landesbediensteten auch ohne Zustimmung des Jagdpächters stärkere Rechte bei der Vergrämung oder Wolfsjagd zu ermöglichen?
Die Antwort der Landesregierung finden Sie im Bereich "Downloads" auf dieser Internetseite oben rechts.