Bodenabbau in der Deutschen Bucht

Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung

Abgeordneter Christian Meyer (GRÜNE)

Das Niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) ist für die Genehmigung von Abbauvorhaben im Gebiet der deutschen Nordsee zuständig. Wie aus der Antwort auf eine kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen an die Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 16/7911) hervorgeht, hat das LBEG drei Abbauvorhaben bewilligt. Die Abbauvorhaben "Weiße Bank", "OAM III und BSK1. Für das Vorhaben Nordsee 1 ruht die Bewilligung. Der Bundesregierung liegen allerdings nur Kenntnisse über den Bereich der AWZ vor. Zwei der genannten Vorhaben befinden sich vollständig und das Bewilligungsfeld "BSK 1" zum größten Teil im FFH-Gebiet "Sylter Außenriff". Das Bewilligungsfeld "OAM III" liegt zudem vollständig im als Naturschutzgebiet ausgewiesenen Vogelschutzgebiet "Östliche Deutsche Bucht". Die Rahmen- und Hauptbetriebspläne sind bei den Vorhaben "Weiße Bank" und "OAM III" zugelassen, der Rahmenbetriebsplan BSK 1 ist beantragt. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) hat in den entsprechenden Planfeststellungsverfahren im Rahmen seines Status als Benehmensbehörde fachlich Stellung genommen. Diesen Argumenten ist weitgehend nicht gefolgt worden. Auch wurden Abbaufelder in vom BfN identifizierten Riffbereichen bzw. in den erforderlichen Schutzzonen genehmigt. Schäden für die Meeresumwelt und für geschützte Arten müssen befürchtet werden.

Ich frage die Landesregierung:

  • 1.       Wie viele Bodenabbaugebiete hat das LBEG in der deutschen Nordsee AWZ genehmigt bzw. für welche Abbaugebiete wird z. Z. ein Genehmigungsverfahren durchgeführt und wie viele davon befinden sich in FFH- bzw. Vogelschutzgebieten (Auflistung nach Lage und Größe)?
  • 2.       Welche Abbaugenehmigungen (Konzessionen, Rahmenbetriebspläne, Hauptbetriebspläne) wurden wann, an welche Unternehmen erteilt?
  • 3.       Welche Mengen dürfen diese Unternehmen pro Jahr und für wie viele Jahre abbauen?
  • 4.       Welche weiteren Sand- und Kiesentnahmen aus dem Bereich der AWZ und innerhalb des Küstenmeeres wurden in welchem Umfang von niedersächsischen Landesbehörden in den letzten fünf Jahren für Einzelprojekte (JadeWeserPort, Küstenschutzmaßnahmen u.a.) genehmigt?
  • 5.       Wie hoch sind jeweils die Konzessionsabgaben, der Förderzins oder die sonstige Abgaben, die für die Entnahme zu entrichten sind? Auf welcher Grundlage werden diese festgelegt und wofür findet sie Verwendung?
  • 6.       Welche Vermeidungs-, Minderungs-, Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen nach Naturschutzrecht wurden dem Verursacher für die einzelnen Eingriffe auferlegt, und wo werden diese umgesetzt?
  • 7.       Wie und durch welche Stellen erfolgt die Prüfung der Einhaltung von Auflagen bzw. die Umsetzung der naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen, die in den jeweiligen Genehmigungen festgelegt sind?
  • 8.       Gab es Verstöße gegen Auflagen und Anforderungen, und wie wurden sie gegebenenfalls geahndet?
  • 9.       Wie viele weitere Anträge auf Abbau-Genehmigung im Bereich Nordsee liegen der LBEG zurzeit vor, und welche Abbauvolumen werden hier im Einzelnen beantragt (Auflistung nach Ort und Umfang)?
  • 10.    Wie viele Anträge wurden mit welchen Begründungen in den letzten fünf Jahren abgelehnt?
  • 11.    Sind oder waren auch in den Fällen  nach Frage 9. und 10. Natura-2000- oder Naturschutzgebiete betroffen? Wenn ja, welche Gebiete sind betroffen?
  • 12.    Welche Kriterien legt das LBEG für die Genehmigung des Abbaus von Bodenschätzen in den nominierten und eingerichteten NATURA 2000 Gebieten zugrunde?
  • 13.    Warum wurden bisher bei den Abbauvorhaben in FFH-Gebieten, die Umweltverträglichkeitsstudien im Rahmen der Erstellung der Rahmenbetriebspläne, lediglich mit der Nullvariante (kein Abbau) überprüft und nicht auch andere Abbauvarianten?
  • 14.    Ist dem LBEG bekannt, dass es auch Arten gibt, die nicht vor entsprechenden Eingriffen in den Meeresboden fliehen können (z.B. sessile Arten) und in welcher Weise wurde die Einwirkungen auf diese Arten untersucht und berücksichtigt?

Fragen zum Abbaugebiet "Weiße Bank":

  • 15.    Aus welchen Gründen hat das LBEG die Einwendungen des Bundesamtes für Naturschutz vom 08. Februar 2002 zum vorgelegten Rahmenbetriebsplan bei der Genehmigung des Rahmenbetriebsplans für die Abbauvorhaben "Weiße Bank" nicht berücksichtigt?
  • 16.    Warum folgte das LBEG weitgehend nicht den Argumenten des BfN beim Planungsfeststellungsbeschluss vom 31 Oktober 2002?
  • 17.    Welche Gründe im Einzelnen kann das LBEG dafür anführen, bei der Verlängerung des Hauptbetriebsplanes am 29. Juni 2007 erneut Abbaufelder, in von BfN identifizierten Riffbereichen bzw. in den erforderlichen Schutzzonen, zu genehmigen?
  • 18.    Welche Ergebnisse oder Teilergebnisse des Auswirkungsmonitorings beim Abbauvorhabens "Weiße Bank" liegen dem LBEG vor und warum sind diese bisher nicht veröffentlicht worden?
  • 19.    Warum wurde das BfN bei der Begutachtung der Auswirkungen des Abbaus "Weiße Bank" bisher nicht mit einbezogen?
  • 20.    Welche Schritte und Maßnahmen hat das LBEG bisher wann unternommen, um die, dem Abbauvorhaben "Weiße Bank" auferlegten Vermeidung-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen i.S.v. § 57a Abs. 2 BBergG zu überprüfen?
  • 21.    Wann wurde dem LBEG durch das BfN erstmals mitgeteilt, dass auf einer Forschungsfahrt des BfN im Abbaugebiet "Weiße Bank" Abbauspuren in Riffen des FFH-Gebietes Sylter Außenriff festgestellt wurden?
  • 22.    In welcher Weise und wann wurden dem LBEG nach der ersten Mitteilung, die Ergebnisse dieser Forschungsfahrt weiterhin mitgeteilt und zu welchen Maßnahmen seitens der LBEG führten diese Informationen?
  • 23.    Ist vom bergbautreibenden Unternehmen zu diesen Erkenntnissen des BfN eine Stellungnahme eingetroffen? Wenn ja, mit welchem Inhalt?
  • 24.    Welche Maßnahmen hat die LBEG eingeleitet, damit solche Störungen in Zukunft unterbleiben?
  • 25.    Sind dem bergbaubetreibenden Unternehmen aufgrund dieser Störung welche Auflagen gemacht worden bzw. hat das LBEG auf die Einhaltung der Auflagen bestanden?

Fragen zum Abbaugebiet "OAM III":

  • 26.    Warum wurde nicht dem Umfang, des auf der Antragskonferenz festgelegten Untersuchungsrahmen entsprochen?
  • 27.    Wie wurde mit der entsprechenden Stellungnahme des BfN vom 28. November 2003 umgegangen?
  • 28.    Welche Maßnahmen und Auflagen wurden getroffen um einen ausreichenden Schutz der Nahrungshabitate zu gewährleisten?
  • 29.    In welcher Weise wurden diese Auflagen bisher überprüft und gibt es Anzeichen für eine Nichteinhaltung seitens des Antragsstellers für die Abbauvorhaben?

Fragen zum Abbaugebiet "BSK 1"

  • 30.    In welcher Wiese wird das LBEG die in der Stellungnahme des BfN vom 12. März 2003 genannten Mängel berücksichtigen?
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